Allgemeine Geschäftsbedingungen der KLARSYSTEM GmbH
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Leistungen ist:
KLARSYSTEM GmbH
Weilburger Straße 13a
61250 Usingen
Vertreten durch die Geschäftsführerin Nikolina Studenovic
E-Mail: kontakt@klarsystem.com
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungsleistungen, Workshops, Moderationen und die Begleitung von Entwicklungsprozessen in Unternehmen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn KLARSYSTEM ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website dient der Information und stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Nach einer Anfrage erhält der Auftraggeber ein Angebot mit den vereinbarten Leistungen, dem Honorar und den wesentlichen Rahmenbedingungen. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots innerhalb der darin genannten Frist zustande, beispielsweise per E-Mail.
Bei gesondert angebotenen Buchungsverfahren wird der Ablauf des Vertragsschlusses unmittelbar im jeweiligen Buchungsprozess beschrieben.
3. Leistungsumfang
Inhalt, Umfang, Format, Termine und gegebenenfalls vereinbarte Arbeitsergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
Die Leistungen können insbesondere folgende Themen betreffen:
* Arbeitskultur und Organisationsentwicklung
* Führung und Verantwortung
* Zusammenarbeit und Kommunikation
* Recruiting, Onboarding und Integration
* Mitarbeiterentwicklung und Ausbildung
* Veränderungen durch künstliche Intelligenz und neue Arbeitsweisen
Beratung, Moderation und Prozessbegleitung werden als Dienstleistungen erbracht. KLARSYSTEM schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder ein bestimmtes Verhalten von Beschäftigten wird nicht zugesichert.
Sind konkrete herzustellende Ergebnisse geschuldet, werden diese im Angebot gesondert beschrieben. Die hierfür geltenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
Erweiterungen oder Änderungen des Auftrags einschließlich ihrer Auswirkungen auf Honorar und Termine werden vor der Umsetzung vereinbart.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Zusammenarbeit erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt eine zuständige Ansprechperson und ermöglicht die vereinbarte Beteiligung der relevanten Personen.
Bei Veranstaltungen in den Räumen des Auftraggebers stellt dieser die vereinbarten räumlichen und technischen Voraussetzungen bereit.
Zeichnen sich Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung ab, informiert KLARSYSTEM den Auftraggeber über die voraussichtlichen Auswirkungen. Erforderliche Terminänderungen werden abgestimmt. Zusätzliche vergütungspflichtige Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen und die Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen verbleibt beim Auftraggeber.
5. Honorar und Zahlung
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Reise-, Übernachtungs-, Raum- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn ihre Übernahme und die Abrechnungsgrundlage vorab vereinbart wurden.
Sofern keine andere Zahlungsregelung vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder die Abrechnung nach Projektabschnitten werden im jeweiligen Angebot geregelt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Termine, Absagen und Vertragsbeendigung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wünsche zur Verschiebung oder Absage sollen möglichst frühzeitig per E-Mail mitgeteilt werden.
Eine Terminverschiebung bedarf der beiderseitigen Vereinbarung. Bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen und mögliche zusätzliche Kosten werden bei der Abstimmung berücksichtigt.
Für Kündigungen und deren finanzielle Folgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme einer ordnungsgemäß angebotenen Leistung in Verzug, richten sich die Vergütungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnende anderweitige Einnahmen berücksichtigt.
Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart.
7. Leistungshindernisse
Kann ein Termin wegen Erkrankung der vorgesehenen durchführenden Person oder eines anderen erheblichen Hindernisses aufseiten von KLARSYSTEM nicht stattfinden, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Die Parteien stimmen einen Ersatztermin ab. Der Einsatz einer anderen qualifizierten Person erfolgt nach Zustimmung des Auftraggebers.
Kommt keine Einigung zustande und wird die betroffene Leistung nicht erbracht, werden darauf entfallende Vorauszahlungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei höherer Gewalt oder anderen von keiner Partei zu vertretenden Leistungshindernissen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Unterlagen und Nutzungsrechte
Die Rechte an von KLARSYSTEM eingebrachten Konzepten, Methoden, Präsentationen, Vorlagen und sonstigen Materialien verbleiben bei KLARSYSTEM beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck innerhalb seines Unternehmens. Dazu gehört die interne Weitergabe an Beschäftigte, soweit sie für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist.
Für den Auftraggeber individuell erstellte Arbeitsergebnisse dürfen für den vereinbarten internen Zweck verwendet und bearbeitet werden.
Eine Veröffentlichung, ein Weiterverkauf, die Weitergabe an externe Dritte oder die Nutzung zur Durchführung eigener kommerzieller Schulungs- oder Beratungsangebote bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
An den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Inhalten erwirbt KLARSYSTEM keine darüber hinausgehenden Rechte.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Eingesetzte Mitarbeitende und externe Mitwirkende werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Daten rechtmäßig für den vereinbarten Zweck bereitgestellt werden dürfen.
Informationen zur Datenverarbeitung durch KLARSYSTEM enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
10. Digitale Zusammenarbeit und Aufzeichnungen
Bei digitalen Terminen werden die verwendeten Anwendungen und die erforderlichen technischen Voraussetzungen rechtzeitig mitgeteilt. Jede Partei ist für die Funktionsfähigkeit ihrer eigenen technischen Ausstattung und Internetverbindung verantwortlich.
Bei technischen Störungen stimmen die Parteien eine angemessene Fortsetzung oder einen Ersatztermin ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen sowie automatisierte Transkriptionen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller betroffenen Personen zulässig. Vereinbarungen über Zweck, Zugriff und Speicherdauer sind dabei zu beachten.
Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten dürfen nur unter Einhaltung der vereinbarten Vertraulichkeit und der geltenden Datenschutzvorschriften in KI-Anwendungen verarbeitet werden.
11. Haftung
KLARSYSTEM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftung sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie bleiben unberührt. Diese Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KLARSYSTEM.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.



